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EU AI Act: Welche KI-Kompetenz-Pflichten haben Arbeitgeber?

AI Literacy01. Juli 20265 Min. Lesezeit

Kurze Antwort

Seit dem 2. Februar 2025 verpflichtet Artikel 4 des EU AI Act jedes Unternehmen, das KI-Systeme einsetzt, dafür zu sorgen, dass seine Mitarbeitenden über eine „ausreichende KI-Kompetenz" verfügen. Die Pflicht gilt also nicht nur für KI-Hersteller, sondern für nahezu jeden Arbeitgeber, der KI im Arbeitsalltag nutzt. Durchgesetzt und sanktioniert wird sie ab dem 3. August 2026 — die Vorbereitung sollte aber jetzt beginnen.

Was genau steht im Gesetz?

Artikel 4 des EU AI Act verlangt von Unternehmen, „Maßnahmen zu ergreifen, um nach besten Kräften ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz ihres Personals und anderer Personen sicherzustellen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind".

Wichtig ist die Formulierung „nach besten Kräften" und „ausreichend": Das Gesetz schreibt kein bestimmtes Format, keine Zertifizierung und keine Mindeststundenzahl vor. Stattdessen sollen die Maßnahmen zum technischen Wissen, zur Erfahrung und Ausbildung der Mitarbeitenden sowie zum konkreten Einsatzkontext der KI passen.

Für wen gilt die Pflicht?

Für Anbieter (wer KI-Systeme entwickelt/bereitstellt) und Betreiber (wer KI-Systeme im eigenen Unternehmen einsetzt). Der zweite Punkt ist der entscheidende: Sobald in Ihrem Unternehmen KI-Tools genutzt werden — von generativen Assistenten bis zu KI-gestützter Software im Recruiting oder Service — sind Sie Betreiber im Sinne des Gesetzes und damit in der Pflicht.

Was bedeutet „ausreichende KI-Kompetenz" konkret?

Es geht nicht darum, jeden zum KI-Experten zu machen. Gemeint ist ein rollengerechtes Verständnis: Mitarbeitende sollen die Möglichkeiten und Grenzen der eingesetzten KI einschätzen können, Risiken wie Fehlausgaben oder Datenschutz erkennen und die Systeme verantwortungsvoll bedienen. Eine Führungskraft braucht ein anderes Niveau als ein:e Sachbearbeiter:in — genau das meint „angemessen zum Kontext".

Ab wann drohen Konsequenzen?

Die Pflicht gilt bereits seit dem 2. Februar 2025. Durchsetzbar wird sie ab dem 3. August 2026, wenn die nationalen Marktüberwachungsbehörden eingerichtet sind und Bußgelder verhängen können. Die Mitgliedstaaten legen die Sanktionsregeln im nationalen Recht fest. Das heißt: Es bleibt ein überschaubares Zeitfenster, um Strukturen aufzubauen — wer erst 2026 beginnt, ist spät dran.

Was Arbeitgeber jetzt konkret tun sollten

  1. Bestandsaufnahme: Welche KI-Systeme werden im Unternehmen tatsächlich genutzt — offiziell und inoffiziell?
  2. Zielgruppen definieren: Wer arbeitet womit? Führung, Fachbereiche, Power-User brauchen unterschiedliche Tiefe.
  3. Kompetenzstand ermitteln: Wo steht die Belegschaft heute — bevor Sie in Maßnahmen investieren?
  4. Maßnahmen rollengerecht aufsetzen: Von kurzen Awareness-Formaten bis zu vertiefter Befähigung, passend zum Risiko.
  5. Dokumentieren: Halten Sie fest, welche Maßnahmen Sie ergriffen haben — das ist Ihr Nachweis „nach besten Kräften".

Der größte Hebel liegt fast immer in Schritt 3: Ohne eine ehrliche Standortbestimmung wird jede Schulung zum Ratespiel.

Häufige Fragen

Gilt die Pflicht auch für kleine Unternehmen?

Ja. Artikel 4 unterscheidet nicht nach Unternehmensgröße. Entscheidend ist, ob KI-Systeme eingesetzt werden.

Müssen wir eine zertifizierte Schulung kaufen?

Nein. Das Gesetz schreibt keine bestimmte Schulungsform oder Zertifizierung vor. Wichtig sind angemessene, dokumentierte Maßnahmen passend zu Rolle und Kontext.

Reicht es, ein PDF zu verteilen?

Eher nicht. „Ausreichende KI-Kompetenz" meint nachweisbare Befähigung, nicht bloße Information. Die Tiefe richtet sich nach dem Risiko des jeweiligen KI-Einsatzes.

Wo fangen wir am besten an?

Mit einer Standortbestimmung: Welche KI nutzen wir, wer arbeitet damit, wie kompetent ist die Belegschaft heute?

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zum EU AI Act und ersetzt keine Rechtsberatung. Für die verbindliche Bewertung Ihrer konkreten Situation ziehen Sie bitte fachkundigen rechtlichen Rat hinzu.